Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGBs gelten für die gesammte geschäftliche Zusammenarbeit mit der Fotografin Jasmin Hansen und ihrem Gewerbe Jasmin Hansen Fotografie. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wurde. Gesonderte Absprachen gelten nur, wenn dies schriftlich festgehalten wurde und seitens der Fotografin akzeptiert wurde.

Urheber- und Nutzungsrecht

1. Das Urheberrecht bleibt gemäß des Urheberrechtsgesetzes bei der Fotografin.

2. Die Fotografin überträgt dem Auftaggeber die privaten Nutzungerechte an allen bearbeiteten Bildern. Dies geschieht unter der Bedingung, dass die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt ist. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

3. Der Auftraggeber darf mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung, die Bilder privat benutzen. Das bedeutet er darf sie auf einem privaten Blog oder privaten Social Media Account, etwa Instagram, teilen, wenn die Fotografin namentlich genannt ist. Zudem darf der Auftraggeber die Bilder für den privaten Gebrauch auf seinem Smartphone und seinem Computer speichern. Eine Vervielfältigung oder Weiterleitung der Bilder ist nur gestattet, wenn dies durch die Fotografin ausdrücklich gestattet wurde. Dies muss schriftlich erfolgen.

4. Für die gewerbliche Nutzung bedarf es einer schriftlichen Genehmigung der Fotografin.

5. Bei Verwertung der Fotografien ist die Fotografin als Urheberin zu nennen. Es sei denn, es wurden andere Vereinbarungen getroffen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

6. Die Originaldateien (im nachfolgenden als RAW-Dateien bezeichnet) verbleiben bei der Fotografin.

7. Jasmin Hansen darf die Fotografien, zum Zwecke der Eigenwerbung, Dritten zur Verfügung stellen.

Vergütung und Leistungen

1. Für die vereinbarte Leistung wird ein Honorar, in der Regel in Form einer Pauschale, vereinbart. Wird ein Honorar nach Stunden- oder Tagessatz berechnet, so fallen zusätzlich Nebenkosten an. Nebenkosten (z.B. Fahrtkosten, Materialkosten, Requisiten), die entweder in der Pauschale nicht berechnet sind oder bei Stunden- bzw. Tagessätzen, sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Das Honorar für das Shooting muss spätestens am Tag des Shootings auf dem Konto der Fotografin eingegangen sein. Die Kosten für Produkte (z.B. Wandbilder, Fotoalben, Fotoboxen, digitale Dateien) sind innerhalb von zwei Wochen nach der Bildauswahl zu begleichen. Wurde Ratenzahlung vereinbart gelten diese zwei Wochen für die erste Rate. Die folgenden Raten sind zu den vereinbarten Terminen fällig. Ein Druckauftrag für Produkte wird erst nach einer Anzahlung von 50% erfolgen.

3. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Es fallen 10% Verzugszinsen an. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu lasten des Auftraggebers.

4. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

5. Dem Auftraggeber ist der Stil der Fotografin bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

Haftung

1. Die Fotografin haftet für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, und bei Schäden an sämtlichen Fotografien (z.B. RAW-Dateien, Produkten) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fotografin nur, wenn dies durch schuldhafte Pflichtverletzungen hervorgerufen wurde.

2. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.

3. Die Fotografin verwahrt die Fotografien sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte RAW-Dateien nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

4. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

5. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern und Produkten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Pflichte des Kunden und Datenschutz

1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (z.B. Wegbeschreibungen, Sonderwünsche).

2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin. Bei Pauschalen erhöht sich das Honorar um 10% je angefangene halbe Stunde. Die Fotografin erhält auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin zudem Schadensersatzansprüche geltend machen.

3. Liefertermine für Produkte und digitale Dateien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Eine Haftung ist ausgeschlossen, es sein denn die Fotografin überschreitet die Frist vorsätzlich oder grob fahrlässig.

4. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Absage des Shootingtermins durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 20% fällig und ist von Auftraggeber zu zahlen. Die Anzahlung wird in diesem Fall verrechnet.

5. Die Fotografin verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzregelungen nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Fristen und Stonierung

1. Liefertermine für Produkte und digitale Dateien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Eine Haftung ist ausgeschlossen, es sein denn die Fotografin überschreitet die Frist vorsätzlich oder grob fahrlässig.

2. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Absage des Shootingtermins durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 20% fällig und ist von Auftraggeber zu zahlen. Die Anzahlung wird in diesem Fall verrechnet.

3. Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor des Auftraggebers evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.

Vertragsstrafe

1. Bei jeglicher unberechtigter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall. Eine unberechtigte Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe liegt vor, wenn keine schriftliche Zustimmung von Jasmin Hansen vorliegt, aus der unmissverstänlich hervorgeht das eine kommerzielle Nutzung gestattet ist. Weitergehende Schadenersatzsprüche sind zulässig.

Schlussbestimmung

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin Jasmin Hansen, der Gewerbeinhaberin von Jasmin Hansen Fotografie.

2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

3. Die AGB gelten ab dem 01.09.2025.